Weißbier (Weizenbier) ist ein obergäriges, hell oder dunkel eingebrautes Vollbier. Über 50% der Malzschüttung bestehen aus Weizenmalz. Das Bier wird überwiegend in der Flasche vergoren.

Hefehaltiges helles Weißbier:

  • Stammwürze: ca. 12,%.
  • Alkohlgehalt: ca. 5,3%.
  • Geruch: hefeblumig, leicht fruchtig.
  • Geschmack: spritzig, mild fruchtaromatisch.

Hefehaltiges dunkles Weißbier:

  • Stammwürze: ca. 12,7%.
  • Alkohlgehalt: ca. 5,4%.
  • Geruch: hefeblumig, dezent malzblumig.
  • Geschmack: spritzig, mild, leicht malz-aromatisch.

Hefehaltiges helles Kristallweizen:

  • Stammwürze: ca. 12,%.
  • Alkohlgehalt: ca. 5,3%.
  • Geruch: leicht hefeblumig.
  • Geschmack: dezent, sehr spritzig, champagnerartig.

Das Weizenbier hat eine bewegte Geschichte hinter sich. Nach vielen Jahrhunderten wurde das Brauen von Weizenbier in Bayern vom regierenden Herrscherhaus 1567 verboten. Von dem Verbot ausgenommen war lediglich das niederbayerische Geschlecht der Degenberger, dem 1520 das Recht aus Weizen Bier zu brauen, verliehen worden war. Als der letzte Sproß der Gegenbergerschen 1602 starb, ohne einen männlichen Nachkommen zu hinterlassen, fielen seine irdischen Güter - und somit auch das alleinige Braurecht von Weizenbier - an das regierende Herrscherhaus unter Bayernherzog Maximilian I. zurück.

Auch die Nachfolger Maximilians verboten aus "gewichtigen Ursachen" den anderen Ständen, Bier aus Weizen zu brauen. Die Herstellung von Weizenbieren wurde zum "Regal", zum wirtschaftlich nutzbaren Hoheitsrecht des bayerischen Herrscherhauses. Mitte des 18. Jahrhundert verbesserten neue Braumethoden die Qualität des untergärigen Braunbieres. Der Weißbiergenuß ging sehr stark zurück, so das für die Regierenden nun "unschädlich" und gegenüber den Untertanen gleichsam grossmütig war, das Braurecht auf alle Bräuberechtigten im Lande auszudehnen. Dies geschah 1798 durch Kurfürst Karl Theodor. 1872 gab König Ludwig II. das Brauen von "weissem Bier" schliesslich ganz auf.